Jedes Jahr werden mehrere Millionen Euro beim Finanzamt als zu viel bezahlte Steuern liegen gelassen. Mit dem Lohnsteuerausgleich – auch Arbeitnehmerveranlagung genannt – können Sie sich dieses Geld zurückholen!
Häufig ist den Seniorinnen und Senioren in Österreich nicht bewusst, dass auch Sie sogenannte Negativsteuern refundiert bekommen können. Hier einige Beispiele, welche Positionen geltend gemacht werden können.
Spenden:
Spenden (maximal 10% der Jahreseinkünfte) können beim Steuerausgleich geltend gemacht werden. Seit dem Jahr 2017 werden die Spenden direkt ans Finanzamt gemeldet und Sie müssen diese nicht mehr selbst bekanntgeben.
Pflegeheime und Kosten für die häusliche Pflege:
Pflegeheime und Kosten für die häusliche Pflege können entweder von den pflegebedürftigen Personen ohne Selbstbehalt selbst geltend gemacht werden oder im Falle, dass nahestehende Angehörige für die Ausgaben aufkommen, können diese die Ausgaben mit Selbstbehalt bei der Arbeitnehmerveranlagung kundtun.
Kirchenbeiträge:
Kirchenbeiträge bis zu € 400,- sind von der Steuer absetzbar. Seit 2017 werden Kirchenbeiträge – so wie Spenden – direkt an das Finanzamt übermittelt und müssen nicht mehr selbst eingetragen werden.
Begräbniskosten und Kosten für den Grabstein:
Von den Begräbniskosten und Kosten für den Grabstein können insgesamt 10.000 € beim Steuerausgleich berücksichtigt werden, sofern die Kosten nicht durch den Nachlass abgedeckt sind.
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Nehmen Sie unser Beratungsangebot in Anspruch! Nähere Infos unter: Tel.: 0732/775311-0 oder per Mail unter ratgeben@ooe-seniorenbund.at.
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