Ab 1. Jänner 2027 werden 15.000 Euro jährlich für jene, die nach dem Pensionsantritt weiter beruflich aktiv sind oder diesen aufschieben, steuerfrei. Damit wird das Arbeiten im Alter endlich finanziell attraktiv – ein Erfolg, der maßgeblich auf den vehementen Einsatz des Seniorenbundes zurückzuführen ist.
Aktivpension im Detail
- Gilt für Personen im Regelpensionsalter,
• die zusätzlich zur Alterspension weiterarbeiten
• die den Pensionsantritt aufschieben - Voraussetzung beim Zuverdienst: 40 Versicherungsjahre bzw. 34 Jahre bei Frauen mit schrittweiser Anpassung auf 40 Jahre im Zuge der Angleichung des Antrittsalters
- Wer den Pensionsantritt aufschiebt, erhält den Freibetrag ohne Einschränkung. Zudem wird weiterhin die Kontogutschrift am Pensionskonto erhöht.
- Der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung (10,25%) entfällt.
- Parallel dazu werden die Mittel für die Beschäftigung Älterer massiv ausgebaut.
Beispiele: Zuverdiener (brutto)
Pension: € 1.700/Monat
Zuverdienst: € 500/Monat
Entlastung: € 1.630/Jahr
Pension: € 2.400/Monat
Zuverdienst: € 1.250/Monat
Entlastung: € 6.099/Jahr
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