Wichtig für’s Geldbörserl

Zahlen

Auch heuer sind mit dem Jahreswechsel einige Änderungen und Anpassungen geltend geworden – etwa bei den Pensionen oder beim Pflegegeld. Die wichtigsten Zahlen und Daten für Senioren 2025 finden Sie in dieser Übersicht.

 


Pensionsanpassung 


Erhöhung der Pensionen ab 1. Jänner 2025: 

• bis € 6.060,00 um 4,6 %

• ab € 6.060,01 um einen Fixbetrag von monatlich € 278,76 brutto

Die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung ist für 2025 ausgesetzt, das bedeutet, dass alle Pensionen mit Stichtag im Jahr 2024 die volle Pensionsanpassung erhalten. 

Schutzklausel für Neupensionisten im Jahr 2025: Um die Folgen der hohen Inflation abzufangen, erhalten Neupensionisten einen so genannten Erhöhungsbetrag zu ihrer Pension. Dieser beträgt 4,5 % der Gesamtgutschrift 2023 geteilt durch 14.

Arbeiten in der Pension: Beitragsfrei bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze, das bedeutet bis zu € 113 mehr netto pro Monat. 

Geringfügigkeitsgrenze 2025: € 551,10 

 


Pflegegeld


Mit 1.1.2025 beträgt das Pflegegeld:

Stufe 1 – mehr als 65 Stunden: € 200,80
Stufe 2 – mehr als 95 Stunden: € 370,30
Stufe 3 – mehr als 120 Stunden: € 577,00
Stufe 4 – mehr als 160 Stunden: € 865,10
Stufe 5 – mehr als 180 Stunden: € 1.175,20
Stufe 6 – mehr als 180 Stunden und großer Betreuungsaufwand: € 1.641,10
Stufe 7 – mehr als 180 Stunden und keine zielgerichteten Bewegungen der Extremitäten: € 2.156,60

Förderung der 24-Stunden-Betreuung:
• Bei Beschäftigung von zwei selbstständigen Betreuungskräften monatl. max. € 800
• Bei Beschäftigung von zwei unselbstständigen Betreuungskräften monatl. max. € 1.600 

Ein Zuschuss ist ab Pflegestufe 3 möglich, das Nettoeinkommen des Betreuten darf € 2.500 nicht übersteigen. 

Angehörigenbonus:
Personen, die einen nahen Angehörigen mit mind. Pflegestufe 4 betreuen und deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen € 1.594,50 nicht übersteigt, haben Anspruch auf den Angehörigenbonus von monatlich € 130,80. 

 


Ausgleichszulage


Richtsätze 2025: 

• Alleinstehende: € 1.273,99
• Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 2.009,85 Euro

Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus:
Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt Personen, wenn das Gesamteinkommen den jeweiligen Grenzwert nicht übersteigt, ein Ausgleichszulagenbonus oder ein Pensionsbonus:

• Alleinstehende mit mind. 30 Jahren: max. € 1.386,20; Bonus von max. € 188,60
• Alleinstehende mit mind. 40 Jahren: max. € 1.656,05; Bonus von max. € 481,00
• Ehepaare/Lebensgemeinschaften mit mind. 40 Jahren: max. € 2.235,34; Bonus von max. € 480,49

 


Rezeptgebühren 


Rezeptgebühr 2025 pro Packung: € 7,55

Befreiung: Ausgleichzulagen-Bezieher sind automatisch befreit, ebenfalls, wer im laufenden Kalenderjahr bereits 2 % des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat.

Befreiung mit Antrag – ­Richtwerte für das Netto­einkommen:
• Alleinstehende: € 1.273,99
• Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.465,09
• Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften: € 2.009,85
• Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 2.311,33

 


Handwerkerbonus 2025


Gefördert werden 20 % der Arbeitskosten (netto) von Handwerkern im eigenen Zuhause. Die Obergrenze 2024 liegt bei € 2.000, 2025 bei € 1.500 pro Wohneinheit. Leistungen zwischen 1.3. und 31.12. 2024 können bis zum 28.2. 2025 eingereicht werden. Für Leistungen 2025 kann ab 1.3. eine Förderung beantragt werden.
>>> www.handwerkerbonus.gv.at

 


Neues Pfandsystem 2025


Seit 1. Jänner muss für Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränke-Aludosen ein Pfand von 25 Cent gezahlt werden. Die Flasche oder Dose muss leer, unzerdrückt und mit lesbarem Etikett zurückgegeben werden. Gleichzeitig werden Leicht- und Metallverpackungen nun gemeinsam gesammelt (Gelber Sack/gelbe Tonne).

 


Stromkostenbremse ausgelaufen


Mit 31.12.2024 ist die Stromkostenbremse ausgelaufen, dh. man zahlt wieder den vollen vertraglich vereinbarten Strompreis. Auch die Elektrizitätsabgabe, die Erneuerbare-Förderkosten und die Netzentgelte steigen. Ein Tarifwechsel kann die Kosten reduzieren – einen Vergleich gibt es unter: www.e-control.at/tarifkalkulator

 


OÖ Seniorenhilfe 


Seniorenbundmitglieder, deren Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt, können in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen eine Unterstützung erhalten: 

• Alleinstehende: € 1.500
• Ehepaare: € 2.200

Nähere Infos unter Tel.: 0732/775311-716 oder E-Mail: seniorenhilfe@ooe-seniorenbund.at

 


Sie haben Fragen?

Sozial-Info 2025: Die jährliche Broschüre mit Informationen zu Pflege-, Pension-, Steuer-, Rechts- und Zuschussangelegenheiten kann ab sofort beim OÖ Seniorenbund unter ratgeben@ooe-seniorenbund.at oder Tel.: 0732/775311-3 angefordert werden. Hier können Sie die Sozial-Info 2025 auch online durchblättern: Sozial-Info 2025

Nehmen Sie außerdem auch gerne unser Beratungsangebot in Anspruch! Hier finden Sie die Übersicht der aktuellen Termine: Beratungsangebot 2025Nähere Infos unter: Tel.: 0732/775311-3 oder per Mail unter ratgeben@ooe-seniorenbund.at.


 

Bildquelle: Viktor Kintop/Shutterstock.com

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